Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz z.B.
- Körperpflege
- Ernährung
- Unterstützung beim An– und Auskleiden
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung zum Arzt
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für Pflegebedürftige mit Pflegegeld (Pflegestufe I und II alle 6 Monate, Pflegestufe III alle 3 Monate). Als Nachweis für die Pflegekasse zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung.
Verhinderungspflege
Bei Verhinderung oder Urlaub der Pflegeperson bieten wir Verhinderungspflege in Ihrem eigenen Haushalt an. Diese wird durch die Pflegekassen für maximal 28 Kalendertage pro Jahr bzw. mit bis zu 1.550.- € unterstützt.
Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger / Bekannte
Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung und zu Ihren individuellen Leistungsansprüchen.
Wohnumfeldberatung
Hinsichtlich des zweckmäßigen Einsatzes technischer Hilfsmittel, z. B. Krankenpflegebett, Badehilfen, Gehhilfen usw. beraten wir Sie gern.
Hilfe bei Antragstellung, Behördengänge, Sozialamt
z. B. bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Hilfsmittelversorgung
In Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt, den Kostenträgern und unseren Kooperationspartnern sorgen wir für eine unkomplizierte Lieferung von Pflegeartikeln und Inkontinenzmaterial.
Private Leistungen
Ein Angebot erstellen wir Ihnen gern nach Ihren Wünschen.